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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Regeln

Die Tennis- und Beachplätze dürfen nur mit einer aktuellen Buchung in dem auf der Vereinsinternetseite (www.tv-planegg-krailling.de) angegebenen Buchungssystem genutzt werden. Dies gilt auch für die Mitglieder des Vereins. Die Plätze sind nach der gebuchten Zeit zu verlassen. Dies gilt auch, wenn im Anschluss an die eigene Reservierungszeit keine weitere Reservierung vorliegt und der Platz frei bleibt. Die Tennisplätze dürfen nur mit geeigneten Sandplatz-Tennisschuhen benutzt werden. Die Tennisschuhe sind vor dem Betreten des Gebäudes, in dem sich die Umkleideräume befinden, auszuziehen. Des Weiteren ist ein „Entsanden“ im Freien so weit als möglich vorzunehmen. Die Tennis- sowie die Beachplätze sind nach der Nutzung ganzflächig abzuziehen. Das Abziehen hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Platz pünktlich den nachfolgenden Spielern übergeben werden kann.

2. Höhere Gewalt

Ist der Tennis- bzw. Beachplatz zur Mietzeit aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter) nicht nutzbar, werden den Mietern die nicht nutzbaren Stunden gutgeschrieben.

3. Pflichten der Mieter

Die Spieler verpflichten sich zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Alle Einrichtungen (Anlagen, Umkleideräume etc.) sind pfleglich zu behandeln. Falls die Mieter irgendwelche Mängel feststellen oder selbst Schäden verursacht haben, sind sie verpflichtet, den Vermieter davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden.

4. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die verkehrssichere Beschaffenheit der Plätze. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Vermieter unterliegt keiner Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder.

5. Zuwiderhandlungen

Bei Verstoß gegen die Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen, behält sich der Verein vor, dem Mieter einen Platzverweis und ggf. auch ein Hausverbot zu erteilen.

6. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. In einem derartigen Fall tritt an die Stelle dieser Bestimmung eine wirksame oder durchführbare Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht. Dasselbe gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag. Anderenfalls gelten die gesetzlichen Bestimmungen.